Sich den Traum von einem Schwimmbecken zu verwirklichen, ist für viele Familien eng mit der Idee verknüpft, seinen Kindern und/oder Enkelkindern Badespaß im eigenen Garten zu ermöglichen.
Die Erwartungshaltung mit einem Poolkauf die Attraktivität des Naherholungsraums Garten zu heben ist berechtig. Es wäre hingegen aber fahrlässig neben den vielen Freuden, die so ein Pool zu bieten hat die Gefahren, die ein Schwimmbecken mit sich bringen kann, total auszublenden.
Man liest immer wieder von tragischen Unfällen, die sich in Schwimmbecken ereignen. Gott sei Dank passieren solche Unfälle so selten, dass die Wirksamkeit von gesetzten Sicherheitsmaßnahmen statistisch nicht messbar ist. Trotzdem jeder Unfall in einem Pool, so wie im Straßenverkehr oder auf der Skipiste ist ein Unfall zu viel. Deshalb finden wir als verantwortungsvolle Fachberater es sehr wichtig, dieses Thema im Zuge der Poolplanung auch anzusprechen und haben uns daher auch auf nationaler Ebene bei der Erstellung diesbezüglicher Sicherheits-Standards für Pools eingebracht.
Die Erfahrung zeigt, dass es zu diesem Thema kein Patentrezept gibt. In einem ersten Schritt ist es wichtig eine Risikoanalyse zu machen. Bei einer Familie ohne Kinder, die ihr Pool in ein eingezäuntes Grundstück integrieren wollen, stellt sich die Situation massiv anders da, als bei einer Familie mit Kleinkindern, bei denen möglicherweise auch befreundete Kinder oder Nachbarskinder jederzeit zum Baden im eigenen Schwimmbecken willkommen sind.
In letztere Situation muss man sich schon die Frage stellen, ob der Traum eines barrierefrei zugänglichen Pools nicht die Möglichkeiten der elterlichen bzw. einer generellen Beaufsichtigung überfordert. Das glitzernde Wasser des Pools hat magische Anziehungskraft und das nicht nur für die eigenen Kinder. Wer ein frei zugängliches Grundstück hat und in einer Siedlung mit Kindern wohnt, muss sich der Gefahrenquelle, die ein Pool in sich birgt, bewusst sein und entsprechende Maßnahmen setzen.
Barrieren am Schwimmbecken, die zwischen zwei Auftrittspunkten eine Mindesthöhendifferenz von 1,1 m schaffen, werden von Experten als SICHER eingestuft. Achtung Trittflächen am Pool ab 15 mm oder 1,5 cm können als Auftrittspunkte verwendet werden (z.B. Nut bei Holzzäunen oder Fugen bei Ziegelmauern etc.)
Wenn also mögliche Eindringlinge zumindest für die Behörde, durch eindeutige Barrieren ausgegrenzt sind, kann man sich den eigenen bzw. den sich aus der Familiensituation ergebenden Risiken, die ein Schwimmbecken mit sich bringen, auseinandersetzen.
Allen diesen Bemühungen muss man voranstellen, dass Nichtschwimmer und Kinder rund um den Pool immer systematisch beaufsichtigt werden müssen. Bei Partys oder bei größeren Gruppen von Kindern, sollte ein Erwachsener dazu abkommandiert werden, den Pool immer im Auge zu haben. Dieser hat diese Plicht auch dann auszuüben, wenn ein Kind sich aus irgendwelchen Gründen verletzt hat. Häufig laufen in solchen Situationen alle Erwachsenen zusammen. Das tückische bei so einer Situation ist, dass wenn ein Kind in so einem unbeaufsichtigten Moment ins Pool fällt, es oft unbemerkt bleibt. Ein Kleinkind fällt sofort in eine Art Schockstarre und kann sich nicht bemerkbar machen. Bis das jemandem in so einem allgemeinen Trubel auffällt, kann es zu spät sein. Das Horrorszenario geht vom Tod durch Ertrinken bis hin zu schwersten Behinderungen auf Grund von Hirnschäden. Gibt es jedoch jemanden der systematisch aufpasst, dann ist so eine Situation auszuschließen.
Natürlich muss man auch für Situationen an denen z.B. kein Badebetrieb im Pool herrscht und damit keine damit verbundene Aufsicht gewährleistet ist, Vorsorge treffen. Für Familien mit Kleinkindern könnte ein Aufstellpool mit entfernbarer Leiter eine Lösung sein. Ein hochwertiges Aufstellbecken schafft die bereits erwähnte Differenz zwischen zwei Auftrittspunkten locker. Aus dem Auge aus dem Sinn trifft auch hier für Kinder zu. Neben der „Kletterbarriere“ sorgt die Tatsache, dass das glitzernde Nass auch optisch nicht wahrgenommen werden kann, für zusätzliche Sicherheit. In Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass so ein Pool eine Leiter braucht, damit man „gefahrlos“ in den Pool oder wieder heraus kommt. Die Zeit, die Leiter aus dem Schwimmbecken zu entfernen bzw. zu installieren oder im Falle einer Sicherheitsleiter mit aufklappbaren Vorderteil diesen sachgerecht zu bedienen, muss man sich einfach nehmen. Ein Aufstellpool, so sachgerecht benutzt, kann sehr viel Freude bereiten und jederzeit später – wenn die Kinder schwimmen können – versenkt oder, wenn die Ansprüche an den Pool hinsichtlich, Form, Tiefe etc. gestiegen sind auch verkauft werden. Da Kinder eben Kinder sind, gilt es aber auch hier die Aufsichtspflicht nicht zu vergessen und Regeln rund um die Poolnutzung aber auch nicht Nutzung festzulegen. Da der Badespaß bei den Kleinen hoch im Kurs steht, reicht oft die Drohung mit „Poolentzug“ bzw. exemplarische Strafen, um die Befolgung der Regeln sicherzustellen.
Wenn das Grundstückstück nicht abgezäunt werden kann, macht es Sinn über einen eigenen abgrenzbaren Poolbereich nachzudenken. Die Umzäunung kann auch nur temporär angelegt sein. So ein Badeplatz kann, wenn entsprechend gestaltet durchaus der Terrasse hinsichtlich Beliebtheit den Rang ablaufen.
Die heikelste Phase ist immer bis die Kleinen/Kleinsten schwimmen können. Anschließend können Restrisiken mit einem Sonnendom oder Cabriodom oder anderen Poolabdeckungen minimiert werden. Poolalarme sind eine ergänzende Option, von der man sich aber nicht in eine falsche Sicherheit wiegen lassen sollte.
Zusammenfassend kann man sagen, wer seinen Kinder; Enkeln oder anderen Kindern einen Pool kaufen will, muss sich bewusst sein, dass damit – wie bei fast allem im Leben und vor allem was mit Kindern zu tun hat – auch das Übernehmen von Verantwortung verbunden ist. Die angeführten Sicherheitstipps beim Poolkauf situationsangepasst eingesetzt, sichern ungetrübten Badespaß und helfen kontraproduktive Ängste in den Hintergrund zu stellen.
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